Hundeverein Gäufelden - Flinke Pfoten e.V.
Mitglied im Südwestdeutschen Hundesportverband (swhv)
gegründet 1999
PLATZORDNUNG
- Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt den Trainern und dem Platzwart.
Für die Trainingsstunden sind die Trainer zuständig. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. - Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Platzordnung, die Preislisten und andere Vereinsdokumente des „Hundeverein Flinke-Pfoten e.V.“
- Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, weder an Personen, Hunden, Kraftfahrzeugen etc. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für Ihre Kinder, Mitglieder für ihre Gäste.
- Die Parkplätze am Hundeplatz sind für unsere Übungsleiter reserviert. Wir bitten alle anderen die Schotterparkplätze beim Sportplatz zu nutzen und nicht an den Feldwegen zu parken.
- Auf dem Parkplatz und den angrenzenden Wegen um und auf dem Hundeplatz gilt Leinenpflicht.
- Das Betreten des Platzes geschieht auf eigene Gefahr und ist ohne Anwesenheit eines Trainers untersagt. Ausnahmen können auf begründeten Antrag zugelassen werden. Der Antrag ist an den Vorstand zu richten.
- Auf dem Übungsplatz gilt Rauch- und Alkoholverbot.
- Auf dem Übungsplatz wird keine Fährtenarbeit durchgeführt.
- Nach den Trainingsstunden werden alle Wassereimer oder Näpfe geleert und vor dem Vereinsheim abgestellt.
- Die Teilnahme am Training/Unterricht ist nur nach Vorlage eines gültigen Impfausweises und des Versicherungsnachweises möglich. Der Hundehalter ist verpflichtet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für seine/n Hund/e abzuschließen und seine/n Hund/e altersentsprechend impfen zu lassen.
- Hunde, die nicht ordnungsgemäß geimpft, krank oder krankheitsverdächtig sind, sowie läufige Hündinnen sind vom Übungsbetrieb fern zu halten mit Ausnahme von Prüfungen. Die Übungsleiter behalten sich vor, Hunde vom Unterricht auszuschließen, sollten diese ersichtlich krank sein oder bei groben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie der Platzordnung.
- Vor dem Betreten des Übungsplatzes sollte der Hund reichlich Gelegenheit zum Lösen haben. Das Lösen auf dem Übungsplatz ist nicht gestattet. Jede Verunreinigung durch den Hund ist unverzüglich zu beseitigen
- Der Platz ist sauber zu halten und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Das Übungsgelände, die Geräte, die Gebäude und der Zaun werden zu jeder Zeit pfleglich behandelt und sind nach den Übungsstunden wieder in die Gerätehäuschen zu stellen.
- Beim Auf- und Abbau vor und nach den Übungsstunden sind die Hunde angeleint oder liegen zuverlässig im Platz.
- Alle Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen, Flexileinen sind nicht erwünscht.
- Beim Gassi-Gehen appellieren wir an ein partnerschaftliches und faires Miteinander.
- Nicht alle Hunde sind verträglich. Bitte nehmt Euren Hund bei Begegnungen mit anderen Hunden an die Leine, damit er unter Kontrolle ist. Dies gilt auch für die kurze Strecke vom Auto bis zum Übungsplatz.
- Der Übungsbeginn erfolgt zu festgelegten Zeiten. Hundeführer, die nicht rechtzeitig zum Übungsbeginn erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung einer bereits abgeschlossenen Übung.
- Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen der Trainer oder des Vorstandes bzw. des Platzwartes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
Diese Platzordnung soll niemanden einschränken, doch zur Sicherheit und dem Schutz aller Menschen und ihrer Hunde, müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit der Übungsbetrieb im Interesse aller reibungslos durchgeführt werden kann.
Wir danken für Euer Verständnis!
Der Vorstand