Hundeverein Gäufelden - Flinke Pfoten e.V.
Mitglied im Südwestdeutschen Hundesportverband (swhv)
gegründet 1999
BEITRAGSORDNUNG
Fassung vom 03. Juni 2022
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 25. Juni 2022
Tritt am 1. Juli 2022 in Kraft
Beitragsordnung des Hundevereins Gäufelden – Flinke Pfoten e.V.
§ 1 Allgemeines
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag und leisten Arbeitsstunden.
§ 2 Fälligkeit
Die Beiträge werden jeweils zum 1. Februar eines Jahres fällig. Fällt der 1. eines Monats auf einen Feier- oder Wochenendtag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächsten Werktag.
§ 3 Mitgliedsbeitrag
1. Der jährliche Beitrag beträgt:
a. für einen Erwachsenen (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) als Erstmitglied – EUR 50,00
b. für einen Erwachsenen, der als Familienmitglied eines erwachsenen Erstmitglieds gilt – EUR 25,00
c. für einen Jugendlichen (ab dem vollendeten 7. Lebensjahr), Schüler, Auszubildenden, oder Studenten (Nachweis ist jährlich unaufgefordert zu erbringen) – EUR 25,00
d. für einen Jugendlichen, der als Familienmitglied eines erwachsenen Erstmitglieds gilt – EUR 12,50
e. für ein passives Mitglied – EUR 35,00
2. Als Familienmitglieder gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
3. Bei unterjährigem Beitritt wird der Fälligkeitstermin nach Eingang des Antrags schriftlich mitgeteilt. Bei Beitritt nach dem 1. September wird nur der halbe Mitgliedsbeitrag für das Eintrittsjahr fällig.
4. Der Wechsel von einer aktiven auf eine passive Mitgliedschaft muss schriftlich bei der Vorstandschaft beantragt werden und ist ab dem folgenden Kalenderjahr nach Beantragung wirksam.
5. Der Wechsel von einer passiven auf eine aktive Mitgliedschaft ist auch unterjährig möglich. Es wird die Differenz zwischen dem passiven Mitgliedsbeitrag und dem aktiven Mitgliedsbeitrag fällig.
§ 4 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt die Hälfte eines jährlichen Mitgliedsbeitrags, und ist bei Beitritt fällig.
§ 5 Arbeitsstunden
1. Jedes aktive Mitglied verpflichtet sich im Kalenderjahr folgende Arbeitsstunden abzuleisten:
a. Einzelmitgliedschaft – 10 Stunden
b. Familienmitgliedschaft – 15 Stunden
2. Bei unterjährigem Eintritt fallen die Arbeitsstunden im Eintrittsjahr monatlich anteilig an.
3. Jugendliche müssen bis Ende des Kalenderjahres, in dem sie 16 werden, keine Arbeitsstunden ableisten.
4. Weiterhin müssen Rentner bei Einzelmitgliedschaft (bzw. bei Familienmitgliedschaft, wenn beide Partner Rentner sind) keine Arbeitsstunden ableisten. Nachweis an den Verein ist zu erbringen.
5. Für nicht geleistete Arbeitsstunden im Kalenderjahr werden EUR 10,00 abgerechnet. Diese werden nach dem abgelaufenen Kalenderjahr zum 01. Februar eines Jahres bzw. zum nächstfolgenden Werktag eingezogen.
6. Als Arbeitsstunden gelten folgende Tätigkeiten:
a. Arbeiten rund um das Vereinsgelände mit Einladung zu Arbeitsdiensten
b. Helfereinsätze bei Turnieren, Prüfungen und ähnlichen Veranstaltungen auf dem Vereinsgelände
c. Bewirtung Samstags und an Veranstaltungen
d. Zubereitung von Speisen, Kuchen, Salaten u. Ä.
e. Gemeindeveranstaltungen, die für den Verein verbindlich sind
f. Nachtwachen (Arbeitsstunden zählen doppelt)
g. Vom Verein durchgeführte Veranstaltungen außerhalb des Vereinsgeländes (z.B. Weihnachtsmarkt, Schulbesuche u. Ä.)
h. ganzjährige Übernahme von Arbeiten rund um das Vereinsgelände (Beetpflege, Rasen mähen, Vereinsheim putzen, Müllentsorgung u. Ä.)
i. Altpapiersammlungen mit Altpapiersammelschein (mit einer kompletten Schicht sind die Jahresarbeitsstunden abgeleistet)
j. Durchführung des Trainingsbetriebs als Übungsleiter
k. Vorstandsarbeit
7. Der Nachweis der Arbeitsstunden ist von den Mitgliedern selbstständig in den dafür vorgesehenen Unterlagen im Vereinsheim einzutragen.
§ 6 Nichtmitglieder
Nichtmitglieder haben die Möglichkeit mit dem Erwerb einer 10er Karten am Übungsbetrieb teilzunehmen.
a. Kosten für eine 10er Karte (ausgenommen Einzeltraining) – EUR 50,00.
b. Kosten für eine 5er Karte für Einzeltraining – EUR 60,00
Nicht eingelöste oder verlorene Karten können nicht erstattet oder ersetzt werden.
§ 7 Kursgebühren
Für Kurse mit definierter Anzahl Übungseinheiten und Übungsziel kann eine pauschale Kursgebühr verlangt werden, die für Mitglieder zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag bzw. für Nichtmitglieder anstelle der 10er Karte fällig wird.
Die Kursgebühr wird in Abstimmung mit dem Vorstand festgelegt, und kann für Mitglieder und Nichtmitglieder unterschiedlich sein.
§ 8 Vermietung Vereinsheim
Miete pro Tag für
a. Vereinsmitglieder EUR 80,00
b. Nichtmitglieder EUR 150,00 + EUR 150,00 Kaution
c. Übungsleiter / Vorstandsmitglieder EUR 50,00
Die Vermietung ist immer ohne Bewirtung.
§ 9 Leistungsurkunden
Die Kosten für Leistungsurkunden von aktiven Mitgliedern werden entsprechend den Kosten des swhv weiterberechnet.
Die vorliegende Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 25. Juni 2022
mit der erforderlichen Stimmenmehrheit beschlossen. Sie tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.